Urheberrecht: Coppola Calling?

Frank Castorfs Münchner «Baal»-Inszenierung wird in einem absurden Rechtsstreit nach zwei Ausnahme- Aufführungen verboten

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Einen zugeneigteren Richter als Andreas Müller hätte sich das Münchner Residenztheater gar nicht wünschen können. Juristisch hatte man in der Sache «Baal» nicht den Hauch einer Chance. Frank Castorfs Inszenierung verwendet in ihrer Fassung umfangreiche Fremdzitate – darunter Texte von Rimbaud, Carl Schmitt, Ernst Jünger, Frantz Fanon sowie längere Passagen aus Francis Ford Cop­polas Film «Apocalypse Now» –, die dem Verlag nicht zur Zustimmung vorgelegt wurden.

Man hatte zwar irgendwie miteinander geredet, sich möglicherweise gezielt falsch verstanden, aber juristisch wasserdicht war die Angelegenheit nie. Denn ein üblicher Aufführungsvertrag erlaubt nun mal dem Buchstaben nach keine gravierenden Werkänderungen, wenn nichts anderes festgelegt wird.

Die Grauzonen in den Gesprächen zwischen Verlag und Theater waren vermutlich sehr kalkuliert, denn die 84-jährige maßgebliche Brecht-Erbin Barbara Schall gilt als eisern werktreu und völlig beratungsresistent in Regietheaterdingen. Jede ambitioniertere Brechtdeutung, die vom kanonisierten Wortlaut erkennbar abweicht, müsste genehmigt werden. Und da der Versuch nicht nur meist vergebliche Liebesmüh wäre, sondern schlafende Erben wecken ...

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Theater heute April 2015
Rubrik: Magazin, Seite 58
von Franz Wille

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