Finanzen: Kritik der steuerlichen Vernunft
Den 17. Oktober 2006 dürfte der Regisseur Frank-Patrick Steckel in unguter Erinnerung behalten. Der immer streitbare Regiekünstler, berufslebenslang an den dunklen Ecken der Aufklärung interessiert, war in besonders dämmriges Gelände geraten, nämlich die Jagdgründe des Berliner Finanzamts Zehlendorf.
Im Kern ging es um die Frage, ob ein freischaffender Regisseur umsatzsteuerpflichtig ist. Die Einschätzung der jeweiligen Finanzämter unterscheidet sich da sehr.
Manche betrachten die freischaffenden Regiekünstler in ihrem Sprengel als nicht umsatzsteuerpflichtig, andere erheben sie mit dem ermäßigten Steuersatz, wieder andere nutzen ihren Ermessens- spielraum und lassen das Damoklesschwert der vollen 19 Prozent herniedersausen. Dazu muss man wissen, dass die Theater als öffentlich bezuschusste, künstlerisch produzierende Einrichtungen selbst nicht umsatz- steuerpflichtig sind und ein angestellter Hausregisseur auch nicht; warum sollte also der Gastregisseur S. es sein?
Im konkreten Fall ging es um eine Operninszenierung 2004 in Mannheim, für die der Vernunftliebhaber Steckel keinen Umsatzsteueranteil mehr auf sein Honorar abgeben wollte. Die Zehlendorfer Finanzwächter sahen das ...
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Theater heute April 2012
Rubrik: Magazin, Seite 69
von Franz Wille
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