18 Singles, 19 Paragrafen
Ich wurde noch nie wirklich gebraucht», lamentiert Artikel 18. In der von Harald Siebler produzierten Grundrechte-Verfilmung «GG 19 – 19 gute Gründe für Demokratie» hat Artikel 18 die Gestalt von Josef Ostendorf. Und das ist – gerade zum Auftakt des sonderbaren Unterfangens eines Grundgesetzfilms – eine verführerische Idee: Der Artikel selbst wird zur handelnden Person.
Immerhin bezeichnet Artikel 18 die Verwirkung der Grundrechte, die das Bundesverfassungsgericht aussprechen kann, wenn andere Grundrechte, etwa das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung, im Kampf gegen die «freiheitliche demokratische Grundordnung» missbraucht worden sind. Artikel 18 ist unter den Grundrechten, was Brad Dexter bei den «Glorreichen Sieben» war – derjenige, auf den man bei jeder Aufzählung nicht kommt.
Dramaturgisch gesehen spielt Artikel 18 also eine zwiespältige Rolle: Er gehört zu den Grundrechten und steht doch zugleich für ihre Suspension, er benennt die Grenze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und schützt doch den einzelnen, da die Aberkennung der Grundrechte eben nicht dem Staat obliegt, sondern der unabhängigen Justiz. Dramatisch gesehen ist das Schicksal von Artikel 18 folglich ...
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