tanz hat recht

Vertrag nicht verlängert. Das Juristische im Tanz.

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«Als Solotänzerin habe ich letzten Juli eine Nichtverlängerung bekommen. Ich bin der Auffassung, dass das nicht geht, denn mit Ende der Spielzeit 2010/11 war ich 15 Jahre ununterbrochen an diesem Theater tätig. Darüber hinaus kann ich mir nicht vorstellen, dass die Gründe, die mir der Intendant für die Nichtverlängerungsmitteilung bei der Anhörung genannt hat, wirklich stimmen können. Er hat Bezug genommen auf meine tänzerischen Leistungen und beispielhaft meine Leistungen in einer Produktion genannt. In der einen Produktion habe ich aber überhaupt nicht getanzt, weil ich krank war.

»

In Ihrer Schilderung werden gleich zwei Fragen angeschnitten, die für Tänzer, die mit einem Normalvertrag Bühne an einem Theater beschäftigt sind, wichtig sind.

Zunächst einmal geht es um die Frage, ob man Ihnen denn im Juli 2011 überhaupt die Nichtverlängerungsmitteilung hätte aussprechen dürfen, obwohl die Spielzeit 2010/11 Ihre 15. Spielzeit war. Diese Frage muss ich eindeutig mit Ja beantworten, denn die Normalvertrag-Bühne-Regelungen, die einen besonderen Beendigungsschutz nach 15 Jahren (Spielzeiten) vorsehen, sind diesbezüglich eindeutig.

Sowohl § 61 Abs. 3 Normalvertrag Bühne, der für Solotänzer ...

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Tanz Dezember 2011
Rubrik: praxis, Seite 72
von Anke Flock

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