Tarifvertrag: Mehr Chancen
Der Bühnenverein und die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger sowie die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e.V. haben sich auf einen neuen Manteltarifvertrag geeinigt. Er sieht, so die Pressemitteilung, «eine weitgehende Harmonisierung der Regelungen» für Solo- und Gruppentänzer vor, etwa was Probezeiten und die verpflichtende Teilnahme am Training betrifft. Erstmals ist es auch gelungen, Regelungen zur Transition zu vereinbaren.
So können Tänzer, die ihre Transition vorbereiten, für jedes Jahr Zugehörigkeit zum Ensemble künftig eine dreitägige, bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen. Auch wurde die Altersuntergrenze für die von der Bayerischen Versicherungskammer geleistete sogenannte Tänzerabfindung abgeschafft. Nach einer Premiere gibt es in Zukunft einen probenfreien Tag. Eine wichtige Verbesserung ist auch, dass gastspielverpflichtete Gruppentänzer eine tarifliche Mindestgage erhalten.
www.buehnengenossenschaft.de ; www.vdoper.de
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Tanz Juli 2019
Rubrik: Praxis, Seite 65
von
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