Normung für Stative und Traversenlifte
Die DIN 56950-3 mit dem Ausgabedatum 12-2015 ist seit mehr als drei Jahren veröffentlicht, hat aber noch immer keine oder nur unzureichende Berücksichtigung bei der Herstellung und dem Vertrieb von Stativen und Traversenliften gefunden. Der Autor erklärt die Notwendigkeit der DIN 56950-3, stellt die wesentlichen Anforderungen der Norm dar und erläutert sie.
Anforderungen an Stative in der Veranstaltungstechnik waren bisher in der DIN 15560-27 enthalten.
2005 hat man bei der Überarbeitung dieser Norm allerdings den Anwendungsbereich auf Stative mit einer Nutzlast von bis zu 60 kg beschränkt. Diese Nutzlast entspricht der in der Veranstaltungstechnik auch in anderen Normen zugrunde gelegten Nutzlast für Scheinwerferbefestigungen. Die Begriffsdefinition der Stative nach DIN 15560-27 lässt darauf schließen, dass diese Norm sich vor allem auf Stative bezieht, die zur Aufnahme von Scheinwerfern oder anderen beleuchtungstechnischen Geräten bestimmt sind: Stative sind ortsveränderliche, stehende, höhenverstellbare Trageinrichtungen und werden für Beleuchtungsgeräte und andere im Bühnen- und Studiobetrieb verwendete Gegenstände eingesetzt. In der Veranstaltungstechnik haben sich im Laufe ...
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BTR Ausgabe 3 2019
Rubrik: Thema: Bau & Betrieb, Seite 68
von Stephan Rolfes
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