18 Singles, 19 Paragrafen
Ich wurde noch nie wirklich gebraucht», lamentiert Artikel 18. In der von Harald Siebler produzierten Grundrechte-Verfilmung «GG 19 – 19 gute Gründe für Demokratie» hat Artikel 18 die Gestalt von Josef Ostendorf. Und das ist – gerade zum Auftakt des sonderbaren Unterfangens eines Grundgesetzfilms – eine verführerische Idee: Der Artikel selbst wird zur handelnden Person.
Immerhin bezeichnet Artikel 18 die Verwirkung der Grundrechte, die das Bundesverfassungsgericht aussprechen kann, wenn andere Grundrechte, etwa das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung, im Kampf gegen die «freiheitliche demokratische Grundordnung» missbraucht worden sind. Artikel 18 ist unter den Grundrechten, was Brad Dexter bei den «Glorreichen Sieben» war – derjenige, auf den man bei jeder Aufzählung nicht kommt.
Dramaturgisch gesehen spielt Artikel 18 also eine zwiespältige Rolle: Er gehört zu den Grundrechten und steht doch zugleich für ihre Suspension, er benennt die Grenze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und schützt doch den einzelnen, da die Aberkennung der Grundrechte eben nicht dem Staat obliegt, sondern der unabhängigen Justiz. Dramatisch gesehen ist das Schicksal von Artikel 18 folglich ...
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Wir Bildungsbürger und Abonnenten, Shakespearefreunde und Humanisten, wir Theaterkritiker und von engagierten Lehrern herangeschleiften Gymnasiasten – wir sind das Volk. Damit wir das nicht vergessen und auch nicht, dass die Tragödien des britischen Renaissance-Dramatikers William Shakespeare mit uns, dem Volk, zu tun haben, werden wir als solches angesprochen und...
Neustarts im städtischen Theater sind gemeinhin ein so kompromissreiches Unterfangen, dass man sich ruhig einmal ausmalen darf, wie ein gelungener Anfang aussieht. Etwa mit einer Grundsteinlegung auf der Bühne des Oldenburger Staatstheaters: Es ist einer der milden, trockenen Novemberabende 2006, mitten in der Arbeitswoche. Die 350 Plätze im Kleinen Haus sind...
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