Alessandra Ferri; Foto: Fabricio Ferri

Neuregelung

Mindestgage und Schwangerenschutz

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Große Sprünge sind auch künftig eher auf der Bühne möglich. Aber dank veränderter Arbeitsbedingungen haben sich für Tänzer und Tänzerinnen immerhin die Ausgangspositionen deutlich verbessert. So erhalten ab 1. April 2018 zumindest Solisten an Staats- und Stadttheatern sowie an Landesbühnen nach dem Tarifvertrag NV Bühne eine neue Mindestgage von 2000 Euro: Das ist nicht gerade viel, wenn man die Lebenshaltungskosten berücksichtigt, aber immerhin eine Anhebung von gut 8 Prozent – und damit schon die zweite Erhöhung innerhalb kurzer Zeit.

Auch auf eine Mindestgage für Gastverträge haben sich die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. mit dem Deutschen Bühnenverein als Vertretung der Arbeitgeber verständigen können. Besser geschützt sind künftig auch schwangere Tänzerinnen. Nach der Neuregelung können ihre Verträge nicht mehr durch sogenannte Nichtverlängerungsmitteilungen beendet, sprich: während der Schwangerschaft gekündigt werden.

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Tanz Dezember 2017
Rubrik: Praxis, Seite 75
von Red.

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