Honorare

Empfehlungen für Freie

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Seit dem 1. April gelten für Tänzer und Tänzerinnen an deutschen Theatern verbesserte Arbeitsbedingungen. Dazu gehört auch eine Mindestgage in -Höhe von 2000 Euro, auf die sich die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger und Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. geeinigt haben. An der Vereinbarung, die Teil des Tarifvertrags NV Bühne ist, orientiert sich jetzt der Bundesverband Freie Darstellende Künste mit seiner Empfehlung zu einer Honoraruntergrenze (HUG) für freiberufliche Tänzer und Tänzerinnen.

Demnach sollte das Mindesthonorar für die Berufsgruppe mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung (KSK) mindestens 2490 Euro betragen. Für Berufsgruppen in der Freien Szene, die sich nicht über die KSK absichern können, wäre nach Meinung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste eine Grundgage von mindestens 2875 Euro im Monat angemessen.

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Tanz Oktober 2018
Rubrik: Praxis, Seite 73
von

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