Leserbrief

Wir beantworten Ihre Fragen, egal welche Sie haben. Fachkundiger Rat von Charles Guillaume

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Welche Regelungen gelten in Deutschland bezüglich der Tänzerausbildung und welche konkreten Auswirkungen haben diese für die Tänzerinnen und Tänzer? S. Gärtner, Berlin
Liebe Frau Gärtner, in Deutschland wird zwischen drei Ausbildungsmöglichkeiten unterschieden: a) Hochschulen, d. h. die Schulen, deren Abschluss als Hochschulabschluss anerkannt ist (z. B. Folkwang, Frankfurt, Palucca, Mannheim und München), b) sog. Berufsfachschulen, d. h. ein Abschluss, der staatlich anerkannt ist (z. B.

Berlin, Hamburg und Stuttgart) und c) den Privatschulen, die über eine staatliche Anerkennung, bzw. eine BAföG-Berechtigung verfügen, d. h. von den einzelnen Bundesländern diese Anerkennung erhalten (diese Schulen dürfen ein Diplom schon allein aufgrund der Anerkennung bzw. BAföG-Berechtigung verleihen; in den meisten Fällen sind aber die dort ausgebildeten Tänzer für die Theater nur ungenügend professionell ausgebildet).

Das Problem ist, dass der Beruf des Tänzers kein anerkannter Ausbildungsberuf ist wie der eines Maurers, Zimmermanns oder Metzgers. Dies führt dazu, dass ein Tänzer, der eine Umschulung machen will und etwa über einen Hochschulabschluss verfügt, einen ablehnenden Bescheid erhält, ...

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Tanz Februar 2007
Rubrik: Noch Fragen?, Seite 71
von Charles Guillaume

Vergriffen
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