Eine Green Card für Tänzer

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Will ein Tänzer oder Choreograf nicht nur für einen Workshop, sondern dauerhaft in den USA arbeiten, vergibt die US-Regierung ein Visum speziell für Künstler: das O-1 für Extraordinary Aliens, für Fremde mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, das einer Green Card entspricht. Man muss «nur» beweisen, wie extraordinär man wirklich ist. Svea Schneider, eine deutsche Choreografin und Tänzerin, arbeitet seit 2005 in New York.

Ihre erste Hürde: «Bis zu fünfzehn Empfehlungsschreiben von anerkannten Choreografen, ein Portfolio mit Programmheften, Zeitungsartikeln und DVDs beibringen», sagt sie. «Vor allem braucht man einen Sponsor, der quasi als Arbeitgeber fungiert.» Dieses «quasi» markiert den Unterschied zum reinen Arbeitsvisum, «mit dem man an einen Arbeitgeber gebunden ist. Das ist für Tänzer und erst recht für Choreografen nie der Fall.» Svea Schneider war an einer Tanzkompanie und zwei Tanzschulen «angestellt», hat einen Vertrag mit einer Agentur, die Freischaffende vermittelt, «dann habe ich eine eigene Firma gegründet, um meine Tanzproduktion auf die Beine zu stellen, creARTive NYC. Sie gehört mir selbst und darf ebenfalls mein erster Arbeitgeber sein.» All das ist möglich, aber ...

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Tanz Februar 2009
Rubrik: Praxis, Seite 66
von

Vergriffen
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