Der ausgesetzte Erfolg

Wer 15 Jahre an einem Theater engagiert ist, wird unkündbar. Diese gesetzliche Regelung umgehen Direktoren gern, indem sie rechtzeitig einer Tänzerin, einem Tänzer kündigen. Lösungsansätze sollen Ungerechtigkeiten und Härten vermeiden. Ein Fallbericht

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Erfolg zahlt sich nicht immer aus. Nicht mal Talent. Und Treue zu einem Ensemble wird womöglich sogar mit der Kündigung bestraft. So die bittere Berufsbilanz eines Balletttänzers, dessen Begabung so offensichtlich gewesen ist, dass ihn bereits mit 17 Jahren ein größeres Theater engagiert. 15 Jahre später sieht sich Roland W., wie wir ihn nennen wollen (der richtige Name ist der Redaktion bekannt), mit einer Nichtverlängerung seines Vertrags konfrontiert und das, obwohl er sich der unveränderten Wertschätzung seines Direktors erfreut. Roland W.

ist mit seinen 32 Jahren als Tänzer im besten Mannes­alter, eigentlich will der Chef auf seine Erfahrung auch nicht verzichten. Doch da ist der Normalvertrag Bühne mit seinen Schutzbestimmungen vor. Wenn «das Arbeitsverhältnis am Ende einer Spielzeit ununterbrochen mehr als fünfzehn Jahre» besteht, heißt es da im § 96, Absatz 3, «kann der Arbeitgeber eine Nichtverlängerungsmitteilung […]  nur aussprechen, um das Arbeitsverhältnis unter anderen Vertragsbedingungen bei der (den) im Arbeitsvertrag angegebenen Bühne(n) fortzusetzen». Im Klartext: Er muss ihn unter zumutbaren Bedingungen weiter beschäftigen. Doch dazu sehen sich viele Theater, ...

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Tanz Juni 2010
Rubrik: Praxis, Seite 68
von Hartmut Regitz

Vergriffen
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