Leserbrief
Welche Rechte hat ein Tänzer auf eine selbst entwickelte/geprobte und in sich abgeschlossene Choreografie, die ein Teil eines Ballettabends des Choreografen ist, in dessen Auftrag er produziert hat? Anders formuliert: Reicht das Finanzieren, Initiieren und Verantworten eines Stücks aus, um sich als dessen legitimer Choreograf ausgeben zu dürfen? Mich interessiert das, weil ich oft die Erfahrung mache, dass Tänzer praktisch Co-Choreografen sind und die Choreografen eher Dramaturgen, dies in der Öffentlichkeit aber unkommuniziert bleibt.
Eva Müller, via eMail
Liebe Eva Müller, als ehemaliger Tänzer kann ich Ihnen nur bestätigen, dass es in der Vergangenheit immer wieder Probleme hinsichtlich der Rechtsstellung des Tänzers im Inszenierungsprozess gegeben hat. Zunächst ist es völlig normal, dass der Tänzer die Idee/ das Konzept des Choreografen umzusetzen verpflichtet ist. Dies ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Honorarvertrag. Der tatsächliche Einstudierungsprozess, d. h. die Schrittfolgen, die Drehungen, Hebungen und sonstigen tänzerischen Kombinationen innerhalb einer räumlichen Gestaltung werden vom Choreografen vorgegeben. Urheberrechtlich ist das Gesamtwerk ...
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