Leserbrief

Wir beantworten Ihre Fragen, egal welche Sie haben.

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Ich habe vor gut einem Jahr in einem Verein als Trainerin eine Showtanzgruppe übernommen – mit der Erlaubnis meiner Vorgängerin, weiterhin ihre Choreografien nutzen zu dürfen. Inzwischen habe ich mich mit der Gruppe selbstständig gemacht, darf aber ihre Choreografien nicht mehr verwenden. Meine Frage: Inwieweit muss ich eine Choreografie verändern, damit ich sie als meine eigene präsentieren kann? Reichen schon Formationsumstellungen oder Veränderungen in der Reihenfolge? Schließlich kehren in einem Tanz wie dem Cancan bestimmte Bewegungen immer wieder.

Anna Roth, Hamburg

Liebe Anna Roth,
grundsätzlich hat der Choreograf das Recht zu bestimmen, ob und wo seine Choreografie aufgeführt wird. Der Choreograf kann auch die Zeit der Aufführung begrenzen. Auch hier bietet sich eine Vereinbarung an. Bei Showtanzformationen ist es zum Teil schwierig festzustellen, ob  überhaupt eine geschützte Choreografie vorliegt.

Soweit Schrittfolgen vorliegen wie beim Cancan oder Tango wird man von der Schutzfähigkeit nicht ausgehen können. Vergleichbar ist dies mit dem Pflichtprogramm im Eistanz – anders als die Kürleistungen oder Eistanz.

Showtanz wird man dann Schutz gewähren,  wenn die ...

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Tanz April 2007
Rubrik: Noch Fragen?, Seite 79
von Artur-Axel Wandtke

Vergriffen
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