Nach der Reform ist vor der Reform
Das neue Vergaberecht gilt ab dem Frühjahr 2017 auch für die nationalen Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen, also für die Verfahren, die auf deutsche Bieter beschränkt werden dürfen, weil sie einen Wert unterhalb von 209.000 Euro haben. Am 7. Februar 2017 wurde eine weitere Rechtsquelle im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Damit ist sie aber ausnahmsweise noch nicht in Kraft! Unsere Autorin informiert über die Veränderungen bei den Vergabeverfahren im Detail
Wer sich im vergangenen Jahr bereits mit den Veränderungen der europaweiten Verfahren beschäftigt hat, wird kaum auf Überraschungen stoßen. Allenfalls die Konsequenz und Disziplin, mit der die neuen Regeln auch auf deutschlandweite Verfahren übertragen wurden, ist verblüffend. Wer allerdings zu denjenigen gehört, die sich immer nur an deutschlandweiten Verfahren beteiligten und deshalb die Seiten über das neue europaweite Vergabeverfahren immer überblättert haben, die müssen sich nun auf allerhand Neuerungen einstellen. Was das bedeuten soll? In einem Satz: Die deutschlandweiten Vergabeverfahren sind stark an die europaweiten Verfahren angepasst worden. Das neue europaweite Vergaberecht gilt ...
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BTR Ausgabe 2 2017
Rubrik: Bau & Betrieb, Seite 80
von Katrin Oelgarten
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Das erfolgreiche...
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